Einreichung
Rechtliche Grundlage für die Teilnahme an dem Catering-Award ist der 2-seitige unterschriebene Einreicherbogen (im Einreichertool abrufbar). Bitte füllen Sie diesen sorgfältig aus.
"Firmierungen" oder die "Bezeichnung des Cateringevents" sind für uns bindende Grundlage für alle Veröffentlichungen und ggf. für die Erstellung der Urkunden. Bitte bedenken Sie dies.
Bitte vergessen Sie auf dem Einreichungsbogen nicht Unterschrift und Firmenstempel auf beiden Seiten!
Bedingungen für die Teilnahme
Teilnehmen können Catering-Projekte, die zwischen dem 01.01.2011 und dem 30.06.2012 abgeschlossen wurden/werden.
Nominierungen
Nach der Jurysitzung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und teilen Ihnen mit, ob Ihr eingereichtes Catering für den Award nominiert wurde.
Im Fall einer Nominierung erhalten Sie eine Mitteilung, welche zusätzlichen Informationen wir von Ihnen benötigen.
Einreichungsunterlagen
Die Einreichung besteht aus zwei Elementen:
Online:
- Bilddaten
- Konzeptleitfaden inkl. Menufolge
- Einreicherbogen
- Briefing des Kunden
- Statement des Kunden
Postalisch:
- USB Stick mit Bilddaten
- Konzeptleitfaden inkl. Menufolge und Statement des Kunden
- Einreicherbogen
Alle Unterlagen sind dem Auslober kostenfrei anzuliefern. Sie gehen in das Eigentum des FAMAB e. V. über und werden nicht zurückgesandt.
Ab April 2012 sind die Einreichungen möglich, sobald das Einreichertool freigeschaltet ist. Dieses finden Sie zu gegebener Zeit auf dieser Homepage.
Erläuterungen rund um die Einreichungsunterlagen, was wir von Ihnen benötigen etc. finden Sie in der EVENT-CATERING Checkliste 2012!
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 695,00 Euro zzgl. Mwst pro eingereichter Bewerbung. Nicht-Mitglieder können mit Ihrem Projekt für 795,00 Euro zzgl. Mwst teilnehmen. Einreicherschluss ist der 30.06.2012.
In Ausnahmefällen kann der Einreicherschluss bis zum 31.07.2011 verlängert werden, allerdings wird dann ein Zuschlag erhoben. Vom 01.07. bis zum 15.07.2011 beträgt dieser 150 Euro zzgl. Mwst, vom 16.07. bis zum 31.07.2011 müssen 300 Euro zzgl. Mwst berechnet werden.
Bei Einreichungen aus dem Ausland behalten wir uns vor, eine Bankgebühr von 15,00 € zu berechnen.
In die Teilnahmegebühr eingeschlossen ist:
- die Teilnahme von zwei Personen an der Preisverleihung des Catering-Awards im Rahmen der ADAM- und EVA-Preisverleihung 2012 für Mitglieder
- die Teilnahme von einer Person an der Preisverleihung des Catering-Awards im Rahmen der ADAM- und EVA-Preisverleihung 2012 für Nicht-Mitglieder
Berücksichtigt werden können nur Einsendungen, die den Teilnahmebedingungen genügen, komplett sind und deren Teilnahmegebühr an den FAMAB e. V. entrichtet wurde.
Anmeldung
Nach Einsendung der verbindlichen Anmeldung mittels Einreicherbogen erhalten Sie eine Rechnung.
Wichtig: Berücksichtigt werden können nur Einsendungen, die den Teilnahmebedingungen genügen, konplett sind und deren Teilnahmegebühr an den FAMAB e. V. entrichtet wurde.
Senden Sie bitte Ihre Teilnahmeunterlagen an:
FAMAB e.V.
Berliner Straße 26
33378 Rheda-Wiedenbrück
Nutzungs- und Verwertungsrechte
Der Einreicher erklärt ausdrücklich zur nachfolgend aufgeführten Verwertungsrechteübertragung berechtigt zu sein und überträgt sodann dem FAMAB e. V. die zeitlich und örtlich unbegrenzten einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Unterlagen zum Zweck der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, der Abdruck der Fotos und Materialien im FAMAB Report und in sonstigen Pressemeldungen, in den Informationsmaterialien zum Catering-Award, die Veröffentlichung von Fotos und Videos auf Webseiten sowie die Verwendung von Fotos, Filmen und sonstiger Materialien auf Dokumentations-DVD. Von der Rechteübertragung umfasst sind somit sämtliche körperlichen und unkörperlichen Verwertungen in allen Formen und Medien, insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Recht der Archivierung und der Zurverfügungstellung an die Öffentlichkeit, des Drucknebenrechtes, das Tonträgerrecht, das Recht der Ton- und Bildaufzeichnung, das Filmherstellungsrecht, d. h. das Recht Ton- / Bildaufzeichnungen zu bearbeiten und herzustellen sowie das Recht zur Verwendung von Namen und Logos im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen. Der Einreicher erklärt sein ausdrückliches Einverständnis damit, dass der Hinweis auf die Urheberschaft im Impressum mit dem entsprechenden Verweis ausreicht und er trägt gegebenenfalls Sorge dafür, dass der Urheber dieser Vereinbarung zur Urheberbenennung ausdrücklich zustimmt.

